Erziehungsbeistandschaft

Steintürme am Wasser

Erziehungsbeistandschaft steht jungen Menschen nach § 30 SGB VIII zu, um Lebens- und Alltagsaufgaben besser bewältigen zu können. Besonderes Augenmerk wird auf die lebenspraktische Unterstützung, Verselbständigung und die Übernahme von Eigenverantwortung gelegt. Dabei wird auch das soziale Umfeld des jungen Menschen einbezogen.