Eingliederungshilfe

schiefer Steinstapel

Eingliederungshilfe steht jungen Menschen nach § 35a SGB VIII zu, die unter einer wesentlichen seelischen Beeinträchtigung leiden. Sie soll helfen, Identitätsbildung und Persönlichkeitsbildung in dem Maße zu fördern, als dass der junge Mensch möglichst problemlos an der Gesellschaft teilhaben kann. Zudem wird das soziale Umfeld auf die jeweils vorliegende Problematik sensibilisiert.